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SHOW RESPECT - DON'T FIX IT! - HOTLINE
SHOW RESPECT – DON'T FIX IT! – HOTLINE  +41 (0)44 386 62 27 für Spieler und Trainer ist lanciert und in Betrieb!

Spieler können nun vertraulich und auf Wunsch anonym Wahrnehmungen zu Spielmanipulationen melden.

Die Meldungen unterstehen dem Anwaltsgeheimnis und der persönlichen Integrität des Spielers wird höchste Priorität eingeräumt.

REGELN SHOW RESPECT - DON'T FIX IT! - HOTLINE

www.showrespect.com
 
SWISS GOLDEN PLAYER AWARD

Die Profifussballer und Profieishockeyspieler selber bestimmen, wer zu den besten Spielern der Schweizer Profiligen gehören soll.

SGPA WINNER 2012

NOMINATIONEN SGPA 2012

SGPA FACEBOOKSEITE

Die Geschichte des Swiss Golden Player Awards.

SGPA 2011

SGPA 2010

SGPA 2009

SGPA 2008

SGPA 2007

www.goldenplayer.ch
 
SAFP - Show Respect

SHOW RESPECT ist ein Verein zur Förderung von Respekt in allen Bereichen.

Profisportler übernehmen durch ihr Engagement für die SHOW RESPECT Kampagne Verantwortung und wollen damit eine positive Vorbildfunktion ausüben.

www.showrespect.com
 
SWISSFOOT MAGAZIN

SAFP hat das SWISSFOOT Magazin lanciert, welches neben der Printversion auch online abrufbar ist.

SAFP Präsident Dr. Lucien W. Valloni: "Wir sind stolz auf die Lancierung dieses Fussballmagazins. Wir haben die Romandie ausgewählt, weil sich dort im Fussball viele positive Entwicklungen zeigen und mit Servette und Lausanne zwei neue Super-Leage Mannschaften die Schweizer Fussballmeisterschaft beleben werden. Dieses Magazin soll langfristig Arbeitsmöglichkeiten für Ex-Fussballprofis bieten, damit die Sicht der Professionals auch in der Presselandschaft vermehrt zur Kenntnis genommen wird."

www.swissfoot.ch
 
FIFPro Logo

FIFPro is the worldwide representative organization for all professional players; more than 50,000 footballers in total. FIFPro exists since 1965 and currently has 41 members, 6 candidate members and 9 observers.

www.fifpro.org
 
25. Mai 2013 | DEU other languages
News

RECHTLICHES

SAFP ist mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Angelegenheit Oliver Bernard einverstanden

Der Europäische Gerichtshof hat in der Angelegenheit Oliver Bernard eine wichtige Entscheidung erlassen, welche wichtige Konsequenzen für die Zahlungen an Klubs für das Training von jungen Spielern hat. Nationale Regelungen, bei welchen die Entschädigungen höher als die aktuellen Trainingskosten sind, können aufgrund dieses Urteils nicht mehr durchgesetzt werden. 

Oliver Bernard

Bis im Jahr 2000 spielte Olivier Bernard für Olympique Lyon im Rahmen eines Jugendvertrages. Der zwanzig Jahre alte Verteidiger unterzeichnete danach seinen ersten Profivertrag mit Newcastle United. Allerdings hätte er unter dem französischen System seinen ersten Profivertrag mit Olympique Lyon unterzeichnen sollen, weil dieser Klub ihn trainierte. 
Seit jenem Zeitpunkt ist dieser Fall zu einem langwierigen Rechtsstreit geworden. Am 16 März 2010 hat der Europäische Gerichtshof seine Endentscheidung bekanntgegeben, welche weitreichende Konsequenzen für das Entschädigungssystem bei Clubwechseln junger Spieler haben wird. 
Obschon das Gericht die Ansicht vertrat, dass die französischen Regeln im Konflikt mit dem Prinzip der Personenfreizügigkeit der Arbeitnehmer stehe, entschied der Gerichtshof, dass solche Regeln zulässig sein können, wenn sie dem höher einzustufende Ziel, nämlich dem Schutz des Juniorenausbildungssystems dienen. 
Gleichwohl entschied der Gerichtshof jedoch, dass die Entschädigung, welche Lyon einforderte (nämlich das gesamte Gehalt des dem Spieler offerierten Vertrages) nicht verhältnismässig sei. The zu zahlende Entschädigung dürfe sich nur auf die tatsächlichen Trainingskosten, welche der Klub in den Spieler investierte, beziehen. 
SAFP Präsident Lucien Valloni: ‘Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist wichtig und zeigt einmal mehr klar auf, dass letztlich auch die in der Schweiz domizilierten internationalen Organisationen wie etwa beispielsweise das IOC, die FIFA, die UEFA und etwa die WADA das (EU-)Recht zu beachten haben, wenn sie ihre Regeln mit europaweiter Geltung erlassen. Der vorliegende Fall hat deshalb nicht nur Wirkungen in Frankreich sondern in allen Ländern, in denen ein System in Kraft steht, welches Entschädigungszahlungen bei einem Klubwechsel vorsieht, die die effektiven Trainingskosten übersteigen. SAFP teilt im Ergebnis die Ansicht des Europäischen Gerichtshofes in dieser Angelegenheit.”